Unter der Kirchensteuer versteht man in Deutschland Abgaben oder Mitgliedsbeiträge, welche Kirchen von ihren Gläubigen mit Hilfe des Staates erheben. Das betrifft außer den beiden großen christlichen auch Religionsgemeinschaften und andere religiöse Organisationen. Auch wenn in Bundesrepublik Deutschland Kirche und Staat getrennt sind, zählt die Kirchensteuer zu den sogenannten Res mixtae. Damit meint man Themen, die sowohl staatliche als auch religiöse Angelegenheiten sein können. Neben dieser Steuer für Kirchen gehören auch kommunale Friedhöfe, Seelsorge, theologische Fakultäten oder der Religionsunterricht zu diesen Res mixtae. Wie ist dieses für einen Laien seltsame Konstrukt entstanden? Wie kam es zur Einführung der Kirchensteuer und welche Bedeutung hat sie heute noch?
Anfänge und Hintergründe der Kirchensteuer in Deutschland
Die Kirchensteuer in Deutschland hat eine lange Geschichte, die bis in das Mittelalter zurückreicht. Ursprünglich wurde sie von den Kirchen als finanzielle Unterstützung genutzt, um ihre Dienste und Aktivitäten auszuführen. Im 19. Jahrhundert wurde die Kirchensteuer dann von den deutschen Regierungen institutionalisiert und als eine Art „Abgabe“ von denjenigen eingeführt, die Mitglieder einer Kirche waren. In den Grundzügen der heutigen Form lässt sich die Kirchensteuer ab etwa dem 19. Jahrhundert erkennen. Bis zu der Zeit vor den großen gesellschaftlichen Umbrüchen besaß die Kirche genügend Eigenmittel. Das waren überwiegend Ländereien, mit denen sie sich selbstständig finanzieren konnten.
1803 – der Einschnitt
Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803, sorgte für eine völlige Neuaufteilung der damaligen Gebiets- und Besitzverhältnisse. Das Kirchenvermögen wanderte zu den damaligen Reichsfürsten, die alle unterschiedlicher Konfession waren. In den katholischen Gegenden mussten die Reichsfürsten fortan für den Unterhalt der Bischöfe, des Domkapitals und der Domkirchen aufkommen. Dafür aber nahmen die Reichsfürsten die Kirchenmitglieder selbst in die Pflicht, indem sie Steuerleistungen verlangten. Auch in vielen protestantischen deutschen Ländern (bis auf Österreich), wurde in den kommenden Jahren und in der Zeit des Vormärz entsprechende Steuern zur Unterhaltung der Pfarrgemeinden erhoben.
Von der Weimarer Republik bis zur BRD
Die Novemberrevolution von 1918 führte zu stärker zentralistisch orientierten Regierungsformen, ab 1919 wurde die Kirchensteuer fest in der Weimarer Verfassung festgeschrieben und in diesem Zuge auch der durch den Staat durchgeführte Einzug dieser Steuer eingeführt. Dies wurde 1949 in das Grundgesetz übernommen (Art. 140 GG) und hat somit bis heute Gültigkeit für die BRD. Ab ungefähr 1969 begann in Deutschland eine öffentliche Diskussion über Umfang und Legitimität der Kirchensteuer, die aber bis in die 1990er Jahre größtenteils politisch nicht aufgegriffen wurde. In den Folgejahren gab es einige juristische Auseinandersetzungen und Gesetzesänderungen. Dennoch konnten die großen Kirchen ihre Steuereinnahmen in den Jahren von 1967 bis 1991 von 3 auf 15,2 Milliarden Mark steigern. 2001 waren es bereits 17 Milliarden Mark, wovon rund 8 Milliarden auf die Evangelische und 9 Milliarden auf die Römisch-Katholische Kirche entfielen.
Heutige Bedeutung der Kirchensteuer
Noch immer ist die Kirchensteuer in Deutschland eine Quelle wichtiger Einkünfte für die Kirchen. Sie wird nach wie vor automatisch von den Gehältern und Renten der Mitglieder einer Kirche abgezogen und zwar 8 acht bis neun Prozent vom Bruttolohn. Das merkt man schon im Portemonnaie. Obwohl diese Steuer für viele Menschen umstritten ist, bestehen Regierungen und den meisten Kirchen auf dieser Finanzierung. Kirchen wie Staat, wollen auf diesen Geldsegen nicht verzichten.
In den letzten Jahren gab es eine zunehmende Kritik an diesem System, insbesondere von Menschen, die die Kirchensteuer als zu hoch oder ungerecht empfinden. Immer mehr Personen treten aus der Kirche aus. Zwar greifen viele auch auf Möglichkeiten wie Kurzzeitkrediten, etwa bei auxmoney zurück, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Mittel- und langfristig ist es aber durchaus sinnvoll, sich von laufenden Kosten zu trennen, die man nicht mehr zahlen möchte. Die Zahlen sprechen Bände: Allein 2021 verließen 360.000 Mitglieder deutschlandweit die katholische Kirche, die evangelische Kirche verließen 280.000 Mitglieder.
Welche religiösen Organisationen sind betroffen?
Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat erfolgt in Deutschland von folgenden Kirchen und Organisationen:
- Gliederkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland.
- Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche.
- Das katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland.
- Die Freireligiösen Gemeinden.
- Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten.
- Die jüdischen Gemeinden
Für den Einzug der Steuer durch die Länder des Bundes behalten diese ein Entgelt von durchschnittlich 3 % als Aufwandsentschädigung ein.
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